Die besten Wettanbieter mit deutscher Lizenz 2026 – zehn geprüfte Anbieter im Vergleich
29. Oktober 2026 – die Erlaubnisangaben wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen (Listenstand 2. Oktober 2026).

Wer „die besten Wettanbieter mit deutscher Lizenz“ sucht, sucht in Wahrheit etwas Nüchterneres: eine amtliche Liste. Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist der einzige belastbare Test, ob ein Anbieter in Deutschland überhaupt Sportwetten annehmen darf. Alles andere – Quotenvergleiche, Bonusversprechen, Testurteile auf irgendeiner Seite – ist Beiwerk, das auf dieser Grundlage aufsitzt. Ist sie nicht gegeben, ist der Rest der Diskussion gegenstandslos.
Nur: eine Liste mit Einträgen ist noch kein Vergleich. Der Listenstand vom 2. Oktober 2026 führt nach Angaben der Aufsicht 30 Einträge, davon 27 Inhaber einer Sportwetten-Erlaubnis – zwei von ihnen zusätzlich für Pferdewetten – und drei reine Pferdewetten-Inhaber. Alle gelisteten Domains enden auf .de. Das allein beweist wenig, denn ein deutscher Domainname ist eine Registrierung und keine Erlaubnis; die Aufsicht selbst weist darauf hin.
Interessanter als die Gegenwart der Liste ist ihr Rand. Für das Jahr 2024 weist die Behörde 32 Veranstalter mit Sportwetten-Erlaubnis aus, 13 davon hybrid für stationären und Internetvertrieb, 19 ausschließlich für den Internetvertrieb. Ein aktives Angebot hatten davon nur 27. Fünf Erlaubnisse lagen also ungenutzt herum. Wer sich für einen Anbieter entscheidet, wählt deshalb nicht aus 32, sondern aus der Menge, die tatsächlich liefert – und das ist eine andere Zahl als die, mit der sich werben lässt.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Lizenzstatus und Bedingungen nebeneinander
Die Rangliste und was sie sortiert
Zehn Namen stehen in diesem Vergleich, und die Reihenfolge ist eine Entscheidung, keine Rangfolge nach Güte. Sortiert wird nach der Dauer der Zulassung am deutschen Markt – wer zuerst dabei war, steht oben. Das ist kein Qualitätsmerkmal. Es ist die einzige Sortierung, die sich prüfen lässt, ohne in die Bedingungen eines Anbieters hineinzudeuten. Wer länger dabei ist, hat mehr Aufsichtszyklen, mehr Anpassungen an das Sportwettprogramm und mehr Beschwerden hinter sich; wer später dazukam, musste sich mit einem Markt auseinandersetzen, in dem die Regeln längst stehen.

Zwei Spalten gehören in jede ordentliche Übersicht, weil sie unterschiedliche Dinge messen: der Whitelist-Status samt Inhaber der Erlaubnis einerseits, das Erstzulassungsdatum andererseits. Der Inhaber ist wichtig, weil die Marke im Schaufenster fast nie das Unternehmen ist, das die Erlaubnis hält. Hinter vertrauten Namen stehen maltesische Gesellschaften; das ist im regulierten Markt der Normalfall. Das Erstzulassungsdatum sagt dagegen etwas über die Reife des Angebots und darüber, wie viele Erlaubnisrunden ein Anbieter schon überstanden hat.
| Marke | Whitelist-Status und Inhaber der Erlaubnis | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Bet3000 | geführt, Inhaber I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Winamax | geführt, Inhaber WINAMAX Société anonyme | 29.06.2021 |
| Tipico | geführt, Inhaber Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Sportingbet | geführt, Inhaber Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten.de | geführt, Inhaber NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| LeoVegas | geführt, Inhaber LVSports Limited | 21.10.2024 |
| AdmiralBet | geführt, Inhaber Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet-at-home | geführt, Inhaber Bet-at-home.com Internet Limited | 02.11.2020 |
| Betano | geführt, Inhaber Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 |
| NEO.bet | geführt, Inhaber Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
Eine Spalte, die in jedem Erlaubnisvergleich gereizt hätte, fehlt hier bewusst: das Ablaufdatum. Die Whitelist nennt Erstdaten und Folgeerlaubnisse, aber kein Ende. Eine Erlaubnis läuft über fünf Jahre; ein Ablaufdatum in einer Vergleichstabelle wäre eine Erfindung – mancherorts stünde es dort, weil ein Redakteur die Zahl aus dem Erteilungsjahr hochgerechnet hat.
Dass Wettanbieter in Deutschland überhaupt in einer solchen Liste stehen können, ist historisch alles andere als selbstverständlich. Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten wegen laufender Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 erteilt werden. Zwischen dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zum 1. Juli 2021 und der ersten Erlaubnis liegt eine Durststrecke, in der formal niemand im Land legal Sportwetten veranstalten konnte. Sechs Jahre später liegen zwischen dem ersten Erlaubnisdatum 09.10.2020 und dem jüngsten in dieser Tabelle, dem 22.04.2026, mehr als fünfeinhalb Jahre. Der Markt ist nicht in einem Zug entstanden, sondern in Wellen – die zehn Namen oben sind drei davon.
Was die Kriterien in dieser Übersicht leisten – und was nicht
Ein Bewertungsraster ist genau so gut wie die Offenlegung seiner Gewichte, und die ehrliche Antwort lautet: Die Lizenzprüfung ist der einzige Teil, der in dieser Übersicht hart ist. Der Status auf der Whitelist lässt sich in Sekunden nachschlagen, die Erlaubnisdaten lassen sich abgleichen, der Inhaber ist namentlich benannt. Alles, was danach kommt, ist weicher.
Der Grund liegt im Markt selbst. § 6c Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags zwingt jeden Anbieter mit deutscher Erlaubnis zum gleichen anbieterübergreifenden Einzahlungslimit von 1.000 € im Kalendermonat, verwaltet über die LUGAS-Limitdatei. Das heißt für einen Vergleich: In genau dem Punkt, an dem Buchmacher sich sonst am lautesten unterscheiden, sind sie einander gesetzlich gleichgestellt. Ein Bonus, der mit „mehr Spielraum“ wirbt, kann sich auf diesen Punkt nicht stützen.
Wo liegen die Unterschiede dann? In den Quoten und der Marge, die ein Anbieter kalkuliert. In der Zahl der Märkte und der Tiefe des Live-Programms innerhalb des erlaubten Rahmens. In den Zahlungswegen, die § 6b Abs. 4 auf Konten im eigenen Namen eines nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Instituts einengt. In der Handhabung der Umsatzbedingungen, sofern ein Anbieter überhaupt mit einem Bonus arbeitet. Und in der Frage, wie lange ein Anbieter schon dabei ist und wie viel Erfahrung er mit dem Sportwettprogramm der Aufsicht hat.
Wer eine Vergleichstabelle ohne diese Selbstauskunft liest, liest eine Reihung mit Zahlen ohne Einheit. Ein Anbieter kann bei jeder einzelnen Kennzahl vorn liegen und trotzdem der falsche sein, weil die Kennzahl, die ihn vorn sieht, für den eigenen Fall irrelevant ist. Eine Einzelwette auf Fußball am Samstag und eine Serie von Kombiwetten über mehrere Sportarten stellen an ein Wettprogramm völlig andere Anforderungen. Der Vergleich sortiert dieselben Häuser in ganz verschiedene Reihenfolgen, je nachdem, was der Leser mit ihnen vorhat.
Genau dafür sind die drei Wege da, die dieser Markt seit 2020 kennt. Wer nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV an einer Internetseite mit Sportwetten sitzt, ist vollständig reguliert: volle Verifikation, LUGAS, OASIS, eigene Zahlungswege, eingeschränkter Live-Rahmen. Wer an einem Angebot aus Curaçao oder Anjouan sitzt, ist an keinem dieser vier Punkte beteiligt. Und wer früher in einer der rund 2.300 stationären Wettvermittlungsstellen gespielt hat, erinnert sich an den dritten Weg, der online nur als Randerscheinung fortlebt. Das Einzahlungslimit von 1.000 €, das Sperrsystem und die Zahlungsregeln gelten für den ersten Weg. Auf den zweiten hat Deutschland keinen Zugriff – weder im Guten noch im Schlechten.
Zwei Auswege, die im regulierten Markt übrig bleiben
Die 1.000 € treffen nicht jeden gleich. Wer den Monat über nur einmal eine Fünfzig-Euro-Wette platziert, wird nie mit dieser Grenze in Berührung kommen; wer gelegentlich einen Fünfhunderter auf ein Spiel setzt, stößt an sie, wenn noch weitere Wetten dazukommen. Der Betrag ist ein Kalendermonatswert, kein Tageslimit, und er zählt über alle Anbieter hinweg, weshalb über LUGAS alle bei der Summe mitzählen. Diese Grenze ist die sichtbarste Folgewirkung der deutschen Erlaubnis, und sie wird von Anbietern gern als „r verantwortungsvoll“ verpackt.
Zwei Auswege kennt die Verordnung trotzdem. Der erste: Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, darf einem einzelnen Spieler ein höheres Limit einräumen – bis 10.000 €, in Ausnahmefällen zwischen 10.000 € und 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler. Das setzt einen nachweisbaren Beleg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit voraus; eine Selbstauskunft genügt nicht. Und die Logik ist asymmetrisch: Eine Absenkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen.
Der zweite Ausweg ist der, den diese Seite nicht empfiehlt und nicht anbietet: der Weg ins Ausland. Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis darf Menschen in Deutschland keine Sportwetten anbieten – das ist unerlaubtes Glücksspiel. Kanalisierungsquoten und Gerichtsurteile dazu werden im Abschnitt „Der offene Markt misst anders als die Aufsicht“ genauer erläutert. Für die Wahlentscheidung ist vorerst nur der Unterschied wichtig: Der regulierte Weg kostet Bequemlichkeit und ein paar Einschränkungen. Der unregulierte kostet alles, was dieser Abschnitt als Schutz beschreibt, und niemand in Deutschland kann dort eine Beschwerde durchsetzen.
Was eine deutsche Erlaubnis konkret bedeutet: Aufsicht, Umfang und Zahlungswege
Die Behörde und die fünf Jahre, die eine Erlaubnis umfasst
Die Aufsicht sitzt in Halle an der Saale. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder vergibt seit dem 1. Juli 2021 unter dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 die länderübergreifende Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet sowie deren Bewilligung nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV. Sie überwacht und sie ahndet, und sie darf Bußgelder verhängen. Nur die Steuer liegt außerhalb ihrer Reichweite, denn die Sportwettensteuer ist Sache des Finanzamts.
Wer in einem Erlaubnisvergleich von einer „deutschen Lizenz“ liest, sollte das Wort Erlaubnis mitdenken: Der Glücksspielstaatsvertrag spricht von Erlaubnis, nicht von Lizenz, und die Behörde vergibt sie für fünf Jahre. Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 nennt ausschließlich Erteilungsdaten und keine Enddaten. Inhaber suchen die Verlängerung selbst; ob und wann dies geschah, zeigt die Liste als Folgeerlaubnis. So ist bei AdmiralBet ein Erstdatum vom 09.10.2020 verzeichnet, mit Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024 – zwei Verlängerungen, die zusammen ein Bild davon geben, wie routinemäßig der Vorgang inzwischen ist.
Ob ein angebotenes Produkt überhaupt unter die Erlaubnis fällt, ist ein zweiter, oft übersehener Punkt. Nur die im Sportwetten-Pass geführte Domain nimmt Sportwetten an. Eine für virtuelle Automatenspiele erteilte Erlaubnis ist eine andere Erlaubnis mit anderen Regeln, und ein Anbieter, der Slots, Poker oder Casinospiele auf einer separaten Domain betreibt, braucht dafür eine eigene Erlaubnis. Ein Anbieter kann also Sportwetten legal anbieten und gleichzeitig für den Casino-Bereich eine getrennte Erlaubnis halten. Umgekehrt sagt eine Slot-Erlaubnis nichts über das Wettprogramm aus.
Eine dritte Frage ist, was die Aufsicht tatsächlich durchsetzt. Die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025. 2025 waren 1.843 illegal betriebene Websites für Nutzer aus Deutschland nicht mehr erreichbar – durch Untersagungen oder Netzsperren. Die Aufsicht lebt also nicht nur von der Liste, sondern auch von dem, was sie von der Liste fernhält.
Das Sportwettprogramm: was erlaubt ist und wo Live-Wetten enden
Der erlaubte Rahmen ist enger, als man bei der Rede von „Sportwetten“ vermuten würde. Nach § 21 Abs. 1 sind Festquotensportwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts daraus sowie auf Ereignisse innerhalb einer Begegnung erlaubt, als Einzel- und Kombiwetten. Nur Wetten, die die GGL in ihrem Sportwettprogramm ausdrücklich zugelassen hat (§ 21 Abs. 5), dürfen angeboten werden. Ein Anbieter darf sich ein sportliches Ereignis also nicht aussuchen wie eine Ware im Regal.
Live-Wetten sind nach § 21 Abs. 4 deutlich beschnitten: Während eines laufenden Ereignisses sind Wetten nur auf das Endergebnis oder auf den nächsten Treffer, den nächsten Satz oder einen vergleichbaren Abschnitt möglich – und nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt, der nächste Satz im Tennis ebenfalls; der nächste Punkt im Tennis oder der nächste Korb im Basketball dagegen nicht. Wer die Auswahl bei einem Buchmacher mit der bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis vergleicht, vergleicht nicht zwei Geschäftsmodelle, sondern zwei Regelwerke.
Bei bestimmten Ereignissen hört es ganz auf. Nach § 21 Abs. 1a sind Wetten auf Ereignisse untersagt, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen – die Aufsichtspraxis rechnet Fußball unterhalb der 3. Liga dem Amateurbereich zu. Ebenfalls unzulässig sind manipulationsanfällige Wetten sowie Wetten auf Regelverstöße oder deren Ahndung. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind gar nicht zulässig. Und E-Sport: Nach Angaben der Aufsicht ist E-Sport nicht als Sport anerkannt, weshalb Sportwetten darauf nicht möglich sind. Man kann das als engstirnig empfinden – es ist jedenfalls die Linie, die der regulierte Anbieter einhalten muss, und die Webseiten, die Wetten auf E-Sport-Spiele anbieten, tun es nicht unter deutscher Erlaubnis.
Eine Sache, die viele für reguliert halten und die es nicht ist: Cash Out. Eine gesetzliche oder von der Aufsicht erlassene Regel dazu ließ sich nicht finden. Die Funktion ist, wo sie auftaucht, eine Eigenschaft des jeweiligen Anbieters und kein deutscher Standard. Nimmt man sie in einen Vergleich auf, gehört sie in eine Spalte mit dem Vermerk, dass sie im Vertrag des Anbieters steht und nicht im Staatsvertrag.
Ausgezahlt wird am Ende. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt; eine Auszahlung auf einen Zwischenstand ist der Normalfall nicht. Und eine Sache gibt es, überraschenderweise, nicht: eine gesetzliche Obergrenze für den einzelnen Wetteinsatz. Die Grenzen, über die in der Debatte ständig gesprochen wird, sind Einzahlungs- und Bonusgrenzen, und sie treffen den Kontostand, nicht den einzelnen Einsatz.
Wo das Geld hinfließt: Sportwettensteuer und Zahlungswege
Die Steuer ist einer der Punkte, an denen sich Halbwissen am hartnäckigsten hält. Die Sportwettensteuer ist nach §§ 16–25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes geregelt und beträgt nach §§ 17, 18 genau 5,3 % des Einsatzes, der nach Abzug der Steuer selbst verbleibt. Auf den eingezahlten Betrag gerechnet sind es etwa 5,03 % (5,3 geteilt durch 105,3). Steuerschuldner ist nach § 19 der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende. Deshalb ist „5,3 % des Einsatzes“ eine falsche Aussage, auch wenn sie in unzähligen Vergleichen steht: Die Steuer beträgt 5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer (rund 5 % des eingezahlten Betrags).
Ob ein Anbieter diese Steuer weitergibt und ob er sie sichtbar in der Quote verrechnet, entscheidet er selbst. Dafür gibt es kein Gesetz. Wer wissen will, was ein Anbieter mit der Steuer macht, liest dessen Bedingungen – und kann daraus ablesen, ob er die Abgabe in die Quote einkalkuliert oder offen ausweist. Der Punkt hat einen Nebeneffekt, der gern vergessen wird: Die Steuer trifft auch unerlaubte Anbieter. Ein Anbieter, der Steuer zahlt, ist damit kein bisschen als legal ausgewiesen.
Die Zahlungswege sind der zweite Filter, und hier zeigt sich, wer die Regeln tatsächlich ernst nimmt. Nach § 6b Abs. 4 GlüStV sind Zahlungen nur über ein Zahlungskonto im Namen des Spielers bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich. Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen. Das ist der Mechanismus, der Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Sportwettengeschäft heraushält, und es ist der Grund, warum ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis in dieser Hinsicht freier ist als ein regulierter.
Bei diesen Zahlungen geht es um einen Betrag, der einem Menschen gehört. Spielerguthaben liegen auf einem treuhänderisch verwahrten und insolvenzgeschützten Konto. Wird das Konto geschlossen, ist das Guthaben nach § 6b Abs. 6–7 innerhalb von fünf Werktagen und ohne Gebühren auszuzahlen. Nach den Maßstäben, nach denen man sonst Buchmacher vergleicht, ist das eine der wenigen Zusicherungen, die ohne Kleingedrucktes auskommt.
Spielerschutz: Altersgrenze, Limitdatei und das Sperrsystem
Drei Monate, ein Jahr und ein Knopf für den Moment
Der ernsteste Teil des Themas beginnt mit einer Zahl: 18. Die Teilnahme an Glücksspielen ist nach § 4 Abs. 3 erst ab diesem Alter erlaubt, und ein regulierter Anbieter hat das durch Verifikation nachzuweisen. Hier wird die Aufsicht ausdrücklich nicht humorvoll, und sie soll es auch nicht sein; die Regelung ist eine Grenze und keine Marketingbotschaft.

Nach der Registrierung gilt nach § 6a ein Konto pro Anbieter mit vollständiger Verifizierung. Vor Abschluss dieser Prüfung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden lang Spiel möglichkeiten einräumen, und in dieser Zeit mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Wer sich also ein Konto anlegt und am ersten Abend gewinnt, kann nicht sofort auszahlen lassen – die Prüfung kommt zuerst.
Das Sperrsystem liegt an der Seite der Aufsicht: OASIS ist das länderübergreifende Spielersperrsystem nach §§ 8, 8a und wird bei der Registrierung und beim Login abgefragt. Wer sich sperren lässt, kann nicht bei einem zweiten Anbieter einfach neu anfangen. Die Dauer ist gestaffelt: Nennt der Spieler eine Frist, gilt die Sperre mindestens drei Monate; nennt er keine, mindestens ein Jahr. Parallel dazu meldet die Aktivitätsdatei parallel gespielte Sitzungen bei mehreren Anbietern nach § 6h, was nach demselben Paragrafen untersagt ist. Wer glaubt, mit vier Konten bei vier Anbietern gleichzeitig zu spielen, bleibt im System nicht unsichtbar.
Für den Moment der akuten Krise gibt es nach § 6i Abs. 3 den Panikbutton. Er löst sofort eine 24-stündige Sperre aus, ohne Antrag, ohne Wartezeit, ohne Formular. So sperrig Parlamentsdeutsch sonst sein mag: Diese Funktion ist zu Ende gedacht.
Ein Satz, der in keinem Bonusabsatz steht und trotzdem wichtiger ist als jeder Bonus: Angebote ohne deutsche Erlaubnis sind mit OASIS und LUGAS nicht verbunden. Wer dort sein Limit setzen will, findet keine Datei. Deutschland hat darauf weder Zugriff noch Rechenschaftsweg. Wer schon einmal Mühe hatte, seine Grenzen einzuhalten, sollte diesen Punkt in seine Entscheidung einrechnen – die Wahrscheinlichkeit, an ein unreguliertes Angebot zu geraten, ist im Übrigen nicht klein: Von allen Spiel-Einsätzen auf dem deutschen Online-Markt entfielen 23 % auf unerlaubte Angebote, bei einer von der Aufsicht genannten Kanalisierungsquote von 77 %.
Der offene Markt misst anders als die Aufsicht
Zwei Zahlen derselben Behörde passen nicht recht zusammen, und das ist der ehrlichste Einstieg in dieses Kapitel. Für das Jahr 2022 nannte die Aufsicht, gestützt auf Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen, eine Kanalisierungsquote von deutlich über 95 % – auf unerlaubte Anbieter wären demnach weniger als fünf Prozent des Sportwettenmarkts entfallen. Für das Jahr 2024 nennt sie für den gesamten Online-Glücksspielmarkt 77 %, was heißt: 23 % des Marktvolumens lagen bei unerlaubten Angeboten. Zwischen diesen beiden Erhebungen liegen zwei Jahre und zwei Messmethoden – der eine Wert beruht auf Steuerdaten und betrifft Sportwetten, der andere auf einer Marktstudie über den ganzen Online-Markt. Wer die 2022er-Zahl als Beweis anführt, dass deutsche Regulierung ohnehin kaum zu umgehen ist, argumentiert mit Altpapier.
Womit sie zu einer Frage führt, die von der Liste der geprüften Anbieter aus nicht zu beantworten ist: Was passiert ohne Erlaubnis? Zivilgerichte haben mehrfach Anbieter verpflichtet, Einsätze zurückzuzahlen, wenn ihnen die deutsche Erlaubnis fehlte. Genau darum ging eine Frage, die der Bundesgerichtshof am 25. Juli 2024 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat (Az. I ZR 90/23): ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht. Ein Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € an Verlusten aus Sportwetten aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 hielt Generalanwalt Nicholas Emiliou eine Rückzahlungspflicht für unlizenzierte Anbieter grundsätzlich für möglich – ausgenommen, Behörde hätten zugesichert, dass die Lizenzpflicht vorerst nicht durchgesetzt werde.
Ein Urteil ist das nicht. Wer die Schlussanträge als Zusage liest, überliest, dass ein Gerichtsurteil aussteht und dass die Ausnahme mehr als die Hälfte der Argumentationslast trägt. Für die Wahlentscheidung ist der praktische Punkt ohnehin ein anderer: Ein regulierter Anbieter braucht kein Gericht, um nett zu sein. Er hat Verfahren, Aufsicht und ein Beschwerdepostfach. Wer bei einem Anbieter gespielt hat, der in Deutschland keine Erlaubnis hat, hat keinen dieser Wege – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht.
Die geprüften Wettanbieter im Einzelnen: lizenziert auf der GGL-Whitelist
Bet3000: die kürzeste Zulassung im Feld
Am oberen Rand dieser Liste steht der jüngste Eintrag. Für Bet3000 führt die Whitelist die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta, mit einem Erstdatum vom 22. April 2026. Wer nach einem Bietenden sucht, der so lange am deutschen Markt ist, dass er an die Zeit vor der grossen Marktöffnung erinnert, ist hier falsch.
Anders formuliert: Wer wissen will, wie ein Anbieter mit dem Regelwerk umgeht, hat bei einem Neuling im ersten Jahr wenig Material. Der Anbieter hat die Aufnahme in die Liste geschafft, was bedeutet, dass die Verifikations- und Zahlungsanforderungen nach § 6a und § 6b Abs. 4 erfüllt sind, sonst wäre er nicht dort. Über die Bandbreite des Wettprogramms, die Quoten im Vergleich zu einem über Jahre eingespielten Haus oder die Tiefe des Live-Angebots innerhalb des Rahmens von § 21 Abs. 4 lässt sich nach wenigen Monaten wenig sagen, und wer anderes behauptet, verkauft Vertrautheit als Erfahrung.
Ein Wort zur Marke: Wer aus der Zeit vor 2020 eine ältere Plattform dieses Namens kennt, sollte Marke und Inhaber der Erlaubnis auseinanderhalten. Die Whitelist nennt die I.B.C. Sportsbetting Limited, und die ist der Vertragspartner, nicht die Marke.
Winamax: seit 2021 dabei, mit saubere Aktenlage
Die WINAMAX SA bekam am 29. Juni 2021 eine Erlaubnis für Online-Sportwetten vom Regierungspräsidium Darmstadt und ließ sie mit Bescheid vom 8. Dezember 2022 verlängern. Beaufsichtigt wird das Unternehmen heute von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Damit ist Winamax eine der Marken, deren Weg von der ersten Erlaubnis unter Länderaufsicht bis zur gemeinsamen Aufsicht gut nachvollziehbar ist.
Wer eine Erlaubnis 2021 bekam, bekam sie in einem Fenster, in dem der Markt nach einem Jahr Stillstand erst am Entstehen war. Die Zahlen dieser Jahre zeigen, wie dünn er war: 2024 waren 28 aktive Internetseiten für Sportwetten im Umlauf, stationär rund 2.300 Wettvermittlungsstellen, und die etwa 12.000 ODDSET-Annahmestellen hatten für diesen Vertriebsweg nur noch eine Übergangsregelung bis zum 30. Juni 2024. Winamax kam in die Anfangsphase eines Marktes, der sich von der Lotto-Welt gerade löste. Das ist weder ein Verdienst noch ein Makel – es erklärt nur, warum die Zulassung hier zwei Jahre nach der ersten Welle kam, während das Erstzulassungsdatum 2021 in einem Vergleich mit 2020er-Einträgen in der Tabelle „Die zehn Anbieter im Vergleich“ optisch weiter hinten liegt.
Tipico: der Gerichtsfall und was er über den Anbieter sagt
Der bekannteste deutsche Anbieter ist zugleich der, dessen Name in einem Verfahren steht, das über den Markt hinaus Wirkung entfalten könnte. Die Whitelist führt für Tipico die Tipico Co. Limited als Inhaberin, mit einem Erstdatum vom 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 9. Dezember 2022. In diesen Tagen gehörte Tipico zu den ersten, die überhaupt eine länderübergreifende Erlaubnis erhielten.
Der Rechtsstreit, in dem Tipico steht, ist der Punkt, an dem Anbieternamen und Grundsatzfrage auseinanderfallen. Der Kläger fordert mehr als 3.700 € an Verlusten aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück – Wetten aus einer Zeit, in der es noch keine deutsche Erlaubnis für Tipico gab. Der BGH hat die Frage im Juli 2024 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt; die Schlussanträge des Generalanwalts vom 19. März 2026 stärken die Verbraucherrechte, ohne die Sache zu entscheiden. Der Fall beschreibt also nicht das heutige Geschäft des Anbieters, sondern eine Vorgeschichte, die zahlreiche Häuser teilen – und die Frage, wann ein Anbieter welche Erlaubnis hätte haben müssen, ist genau der Punkt, an dem sich der Rechtsrahmen noch bewegt.
Sportingbet: Sportwetten und Automatenspiele in getrennten Pässen
Die Sportingbet (Deutschland) Ltd führt im Impressum zwei Erlaubnisse, und dass sie getrennt aufgeführt werden, ist aufschlussreich. Nach eigener Angabe liegen die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21. Dezember 2022 und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15. November 2022 vor; Aufsichtsbehörde ist die GGL. Der Sportwetten-Pass ist der hier relevante, der zweite betrifft einen anderen Bereich.
Für einen Vergleich ergibt sich daraus eine saubere Trennung, die auch für andere Anbieter dieses Vergleichs gilt: Die Sportwetten der Whitelist sind von den virtuellen Automatenspielen getrennt. Wer aus dem Casino-Bereich eines Anbieters auf das Wettprogramm schließt, schließt falsch. Wer umgekehrt glaubt, eine Sportwetten-Erlaubnis würde in einem Land ohne Automatenspiel-Erlaubnis auch Automatenspiele legal machen, liegt ebenfalls falsch.
Sportwetten.de: die Marke, die wie eine Adresse klingt
Hier ist die Marke zugleich die Adresse, und deshalb bleibt sie als Eigenname stehen: Sportwetten.de. Die Whitelist führt die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta, als Betreiberin; das Erstdatum ist der 19. November 2020, die Folgeerlaubnis datiert vom 16. Dezember 2022.
Marken mit einem Gattungsnamen als Adresse haben einen Vorteil und einen Nachteil. Der Vorteil: Wer die Domain kennt, findet die Seite ohne Umweg, und die Marke erklärt ihr Geschäft ohne Marketingtext. Der Nachteil ist derselbe in Grün – eine Marke, die wie ein Sachbegriff klingt, sagt einem nichts über den Anbieter, weil sie ihn nicht benennt. Wer die Vertragsbeziehung verstehen und eine Beschwerde einordnen will, braucht den Namen der NetX Betting Limited. Und die sitzt in Malta wie viele andere Inhaber dieses Feldes. Das ist im regulierten Markt kein Warnsignal, sondern die Regel.
LeoVegas: der Nachzügler mit einem Jahr Markterfahrung
Der späteste Nachzügler unter den alten Marken ist LeoVegas: In der Übersicht ist die LVSports Limited als Betreiberin geführt, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21. Oktober 2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27. Februar 2023. Die Reihenfolge ist bemerkenswert. Erst kam das Automatenspiel, dann – mit mehr als anderthalb Jahren Abstand – das Sportwettenangebot.
Wer die Marke vor allem als Casino kennt, tut also gut daran, die beiden Erlaubnisse getrennt zu lesen. Zwei Jahre liegen zwischen dem Sportwetten-Erstdatum dieses Anbieters und dem jüngsten der Tabelle; wer heute ein Wettprogramm sucht, das seit Jahren mit dem Sportwettprogramm der Aufsicht lebt, findet hier einen kürzeren Erfahrungszeitraum.
AdmiralBet: eine Erlaubnis, mehrfach verlängert
Bei AdmiralBet zeigt die Übersicht die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und Folgeerlaubnissen vom 13. Dezember 2022 und 29. Juli 2024. Für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de liegt eine Erlaubnis seit dem 28. September 2022 vor. Zwei Verlängerungen sind in dieser Tabelle die höchste Zahl; das ist keine Auszeichnung, aber ein Indikator dafür, dass der Erlaubnisprozess für dieses Haus kein Neuland mehr ist.
Man sieht an dieser Eintragung auch eine Eigentümlichkeit des Systems: Sportwetten und Automatenspiele liegen auf unterschiedlichen Domains, und nur die im Sportwetten-Pass geführte Domain nimmt Sportwetten an. Ein Anbieter wie dieser kann beide Bereiche betreiben, ohne dass die eine Erlaubnis für die andere bürgt.
bet-at-home: zwei Pässe, viele Jahre am Markt
Für Bet-at-home führt die Whitelist die Bet-at-home.com Internet Limited, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 2. November 2020, einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022 sowie einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28. Dezember 2022. Die beiden Passdaten liegen nur sechs Tage auseinander, und doch handelt es sich um zwei verschiedene Erlaubnisse mit verschiedenen Regeln.
Der Unterschied ist praktisch relevant, wenn ein Anbieter Kunden über beide Bereiche hinweg anspricht. Ein Sportwetten-Vergleich, der Beobachtungen aus dem Automatenspielbereich übernimmt, übertragt Befunde über ein anderes Produkt – und über einen Bereich, für den ganz andere Schutzvorschriften gelten.
Betano: die Marke mit dem österreichischen Unternehmen im Hintergrund
Die Whitelist führt für Betano die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta. Bekannt ist der Vorgang aus den Zulassungsjahren: Die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan, erhielt im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis; die Whitelist verzeichnet ein Erstdatum vom 19. Februar 2021 und eine Folgeerlaubnis vom 16. Dezember 2022.
Zwei Namen und drei Jahre – so liest sich dieser Eintrag in Kurzform. Wer die Marke Betano sucht, findet in der Liste den Namen Betkick; wer die Zulassungshistorie prüfen will, stösst auf Stoiximan. Solche Verschachtelungen sind in diesem Markt der Normalfall, und für den Spielenden ändert sich daran nichts Sichtbares: Vertragspartner ist immer die Gesellschaft, die die Erlaubnis hält.
NEO.bet: eine Erlaubnis aus den ersten Tagen
Bei NEO.bet zeigt die Übersicht die Greenvest Betting Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. Oktober 2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22. Dezember 2022. Damit gehört dieser Anbieter zu den fünf Anbietern dieser Tabelle, deren Sportwetten-Erlaubnis bereits im Oktober oder November 2020 erteilt wurde.
Dass mehrere Häuser auf ein und dasselbe Erstdatum fallen, ist kein Zufall. Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse wurden im Oktober 2020 erteilt, nachdem Gerichtsverfahren den Start verzögert hatten. An diesem Datum lässt sich deshalb ablesen, wer im Moment der Öffnung bereit war – was nicht dasselbe ist wie wer damals gut war, aber die Ausgangslage eines Vergleichs erklärt, in dem fünf Anbieter dasselbe Erstzulassungsjahr teilen.
Was eine Wette am deutschen Markt im Durchschnitt kostet
Die Rechnung hinter der Quote
In jedem Quotenverhältnis steckt eine Spanne, und wer Angebote vergleicht, ohne die Spanne zu sehen, vergleicht Preise wie Schaufensterdekoration. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit je 1,90 auf beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel bei 1 geteilt durch (1/1,90 + 1/1,90) – also 1 geteilt durch etwa 1,0526 – und damit bei rund 95,0 %. Die Marge, also der Teil, den der Buchmacher einbehält, entspricht dem Rest und liegt bei etwa 5,0 %. Das ist kein Zitat eines Anbieters, sondern eine Beispielrechnung auf einem runden Preis; die tatsächlichen Quoten zweier Häuser unterscheiden sich täglich, oft stündlich.
Der Blick auf die Zahlen dieses Marktes macht die Dimension klar. Die Sportwetten-Anbieter mit GGL-Erlaubnis erzielten 2024 Bruttospielerträge von 1.963 Mio. Euro, ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr, bei Wetteinsätzen von 8,2 Mrd. Euro (2023: 7,9 Mrd. Euro) und einer durchschnittlichen Auszahlungsquote von 76 % (2023: 78 %). Eine gesunkene Auszahlungsquote ist nichts, was sich gut verkaufen lässt; sie ist trotzdem die Zahl, die aus Sicht der Wettenden am meisten bedeutet. Der deutsche Sportwettenmarkt ist einer, in dem die durchschnittliche Rückflussquote von vier Fünfteln auf knapp über drei Viertel gefallen ist.
Nun die Rechnung, die dieser Abschnitt versprochen hat. Wer den Standardrahmen von 1.000 € im Kalendermonat ausschöpft und diesen Betrag einmal umsetzt, also Einsätze in Höhe von 1.000 € auf einem Markt platziert, dessen Marge rund 5,0 % beträgt, dessen Quotenschlüssel also bei rund 95,0 % liegt, verliert im statistischen Mittel etwa 50 € – unter der Annahme, dass nur diese 1.000 € umgesetzt werden und dass die Marge über alle gesetzten Wetten dieses Beispielmarkts gleich bleibt. Das ist eine Schätzung über viele Wetten hinweg, kein Ergebnis für ein einzelnes Wochenende. Wer in einem Monat zwanzig Wetten zu je 50 € platziert, weicht von diesem Mittel mal nach oben, mal nach unten ab; die Tendenz bleibt.
Die Bandbreite ist der ehrlichere Teil dieser Zahl. Bei einer Marge von 4,0 % läge der erwartete Verlust bei rund 40 €, bei 8,0 % bei rund 80 €. Dieselbe Umsatzhöhe, doppelt so teuer. Wer sich also fragt, ob 1.000 € im Monat Limit ein großzügiger oder ein knapper Rahmen ist, bekommt die Antwort nicht von der Zahl 1.000, sondern von der Marge des Marktes, auf dem er setzt – und die unterscheidet sich von Sportart zu Sportart, von Markt zu Markt und zwischen Pre-Match und Live.
Wer an diesen Kosten drehen will, hat zwei Stellschrauben. Die erste ist der Markt: Ein Zwei-Wege-Markt hat weniger Ausgänge als eine Kombination, während ein Kombinationswettschein mit jeder hinzugefügten Position ein weiteres Mal eine Marge hinter sich bringt – 5 % pro Stufe summiert sich nicht linear, aber deutlich. Die zweite ist der Anbieter: Bei einer Auszahlungsquote von 76 % und einer Marge von 5 % auf einem gleichverteilten Markt im Land liegen die Hypothesen nahe zusammen, und wer längere Zeit bei einem Haus mit schwerfälligen Quoten bleibt, zahlt die Differenz aus seinem Kontostand.
Und ein Blick auf das Verhalten der Menge, weil es dem eigenen Instinkt widersprechen kann: Im Jahr 2024 lag das Verhältnis von Pre-Match- zu Live-Wetten bei 47 % zu 53 %. 53 % aller Einsätze liefen also während des laufenden Spiels hinein, obwohl der Zugang zu Live-Wetten nach § 21 Abs. 4 deutlich enger ist als bei einem unregulierten Anbieter. Auf Fußball entfielen 78 % aller Einsätze, auf Basketball 8 %, auf Tennis 5 %, auf Kombinationen aus verschiedenen Sportarten 5 % und auf Eishockey 1 %. Wer sich für eine Sportart entscheidet, die nur ein Prozent des Marktes ausmacht, spielt in einem Markt, in den ein Anbieter folglich kaum Mühe in die Quotengestaltung investieren muss.
Was diese Rechnung nicht sagt – und wer sie trotzdem behauptet, verkauft sie falsch: Sie sagt nichts darüber, ob eine Wette gewinnt. Sie sagt nur, was das Betreiben eines Kontos mit 1.000 € Umsatz an Kosten erwarten lässt. Der Einsatz ist, statistisch betrachtet, bereits mit einer Last belastet, bevor das erste Tor fällt. Wer das weiss, entscheidet über Anbieter und Markt anders, als wer nur die Quote liest.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit deutscher Erlaubnis
Woran erkenne ich, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?
Der sicherste Weg ist die amtliche Liste der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, die nach § 9 Abs. 8 Glücksspielstaatsvertrag geführt wird. Achten Sie darauf, dass genau die Domain mit Sportwetten-Pass aufgeführt ist, über die gespielt werden soll. Eine .de-Adresse allein beweist nichts; sie kann jeder registrieren.
Was bedeutet die Erlaubnis für das Einzahlungslimit von 1.000 € und das Sperrsystem OASIS?
§ 6c Abs. 1 GlüStV setzt ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 € im Kalendermonat, verwaltet über die LUGAS-Limitdatei. OASIS ist das Sperrsystem nach §§ 8, 8a, das bei Registrierung und Login abgefragt wird. Beide Systeme gelten nur für Anbieter mit deutscher Erlaubnis.
Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Weil sie hier keine Berechtigung verleiht. Wer ohne deutsche Erlaubnis Sportwetten anbietet, veranstaltet unerlaubtes Glücksspiel; die Aufsicht warnt Verbraucher ausdrücklich davor. Ein ausländischer Erlaubnisschein hat in Deutschland keine Geltung, und Spieler sind dort nicht an OASIS oder LUGAS angeschlossen.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie am Ende?
Nach §§ 16–25 RennwLottG beträgt sie 5,3 % des Einsatzes, der nach Abzug der Steuer selbst verbleibt – rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Steuerschuldner ist nach § 19 der Veranstalter, nicht der Wettende. Ob und wie die Steuer weitergereicht wird, steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?
Nein. Der Sportwetten-Pass erfasst nur die dort geführte Domain. Virtuelle Automatenspiele, Poker und Casinospiele sind eigene Erlaubnisse mit eigenen Regeln. Ein Anbieter kann beide Bereiche betreiben; die eine Erlaubnis bürgt nicht für die andere.
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